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   BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99   

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https://dejure.org/1999,12996
BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99 (https://dejure.org/1999,12996)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 4Z AR 58/99 (https://dejure.org/1999,12996)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 4Z AR 58/99 (https://dejure.org/1999,12996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen objektiver Willkürlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99
    In einem solchen Fall ist es sachgerecht, den nicht bindenden Verweisungsbeschluß aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung der Zuständigkeit an das verweisende Gericht zurückzugeben (BGH NJW 1995, 534 ).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99
    Er ist daher nicht bindend (so für einen vergleichbaren Fall auch OLG Hamm. ZInsO 1999, 533 ).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Soweit zu dem vorliegenden Problemkreis - Bestimmung des Gerichtsstands bei Bestellung eines Geschäftsführers mit gleichzeitiger Verlegung des Verwaltungssitzes der GmbH in den Bezirk des Amtsgerichts Aachen - bereits mehrere Oberlandesgerichte teilweise unterschiedlich entschieden haben (vgl. z.B.: BayObLG, ZIP 1999, 1714 = NZI 1999, 457 = NJW-RR 2000, 349; BayObLG, Beschluß vom 9. Dezember 1999, 4Z AR 58/99; OLG Celle, Beschluß vom 21. Juni 1999, 4 AR 51/99; OLG Dresden, Beschluß vom 4. Oktober 1999, 1 AR 0121/99; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5. Mai 1999, 19 Sa 32/99; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Schleswig, NZI 1999, 416 = NJW-RR 2000, 349; Thüringer Oberlandesgericht; Beschluß vom 2. November 1999, 4 SA 33/99; vgl. auch der redaktionelle Hinweis in ZInsO 2000, 534), ist eine Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof nicht veranlaßt.
  • OLG Rostock, 19.10.2001 - 1 UH 3/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Insolvenzverfahren

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